Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für die Virtuelle LandFrauenwelt (VLFW)

Präambel

Betreiber der Virtuellen LandFrauenwelt (VLFW) ist die four for business AG - kurz 4fb - in der Nordring 82 B in 63067 Offenbach am Main. 4fb stellt den Landfrauenvereinen (im Folgenden Vereine) den bestellten Online-Dienst im Internet mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen, sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Der aktuelle Überblick über Leistungen der VLFW und deren Bestandteile kann jederzeit auf der Website unter www.vlfw-online.de eingesehen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet unter www.vlfw-online.de jederzeit frei abrufbar. Der Verein erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VLFW an.

1. Geltungsbereich

1.1. VLFW

Für alle erbrachten Dienstleistungen von 4fb hinsichtlich der VLFW gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Verein erkennt mit der Beantragung des Online-Dienstes einschließlich etwaiger Ergänzungen alle Punkte dieser AGBs an. Etwaige Änderungen der AGBs werden umgehend auf www.vlfw-online.de veröffentlicht und den Vereinen unter optischer Hervorhebung der Änderungen per E-Mail zugestellt. Sollte der Verein diesen Änderungen nicht schriftlich oder per E-Mail binnen eines Monates widersprechen, treten sie in Kraft (siehe 14.3.).

1.2. Domain-Namen

Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endungen") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisation zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der zugehörigen Organisationen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien (siehe 6.).

2. Anwendbarkeit

2.1. VLFW

Die VLFW stellt den LandFrauenvereinen eine Möglichkeit zur Verfügung, in dem jeweils vertraglich vereinbarten Umfang und Zeitraum über das Internet per Browser eine Website zu erstellen und die Inhalte dieser Website zu pflegen. Dabei kann für die Website unter verschiedenen Layouts und Modulen gewählt werden. Mit Hilfe der VLFW kann der Verein seine Präsenz im Internet per Browser gegen Entgelt durch Zugriff über das Internet erstellen und verwalten. Der Verein arbeitet dabei direkt über den geschlossenen Bereich seiner Website („Login“).

Das gesamte System inklusive Software und Gestaltungselementen wird als „Virtuelle LandFrauenwelt“ (VLFW) bezeichnet.

3. Zustandekommen, Vertragslaufzeit und Kündigung

3.1. Wirksamkeit

Zur Wirksamkeit des Auftrages bedarf es einer ordnungsgemäßen und vollständigen Eingabe und Übermittlung von erforderlichen Daten an den Betreiber der VLFW. Der LandFrauenverein ist verpflichtet Änderungen seiner Stammdaten, die nach der Anmeldung eintreten (Adresse, E-Mail, Telefon, etc.) in seinem geschlossenen Bereich unter dem Menüpunkt „Vereinsdaten“ zu ändern.
 
3.2. Vertragsbeginn

Mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung entsteht zwischen dem Verein und 4fb das Vertragsverhältnis. Dieser Tag stellt, ungeachtet des Datums der Zahlung, den Beginn des Vertrages und der Abrechnung dar.
 
3.3. Vertragslaufzeit generell und Kündigung

Der Vertrag zwischen dem Verein und 4fb wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Verein kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende kündigen, erstmals jedoch nach sechs Monaten. Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist nicht erforderlich.

3.4. Änderung der Leistungsnutzung

Falls das Datentransfervolumen und die Zugriffszahlen der Website eines Vereins den Durchschnitt der Websites aller Landfrauenvereine dauerhaft und wesentlich überschreitet, sendet 4fb an den betreffenden Verein eine E-Mail mit der Aufforderung, das Onlineangebot entsprechend umzugestalten, oder alternativ ein höherwertiges Vertragsverhältnis mit 4fb abzuschließen (Fair Use Prinzip), um damit über eine höheres Volumen zu verfügen.

3.5. Kündigung wegen Zahlungsverzug

Kommt der Verein mit der Bezahlung auch eines Teils der Vergütung oder über einen Zeitraum von 4 Wochen nach Rechnungsstellung in Verzug, kann 4fb das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

3.6. Kündigung wegen veränderter Leistungsnutzung

Liegt eine Änderung in der Leistungsnutzung nach 3.4. vor und sollte ein Angebot für ein höheres Trafficvolumen durch den Verein abgelehnt oder der Traffic nicht binnen einer angemessenen von 4fb gesetzten Frist auf den Rahmen des vereinbarten Trafficvolumens zurückgeführt werden, kann 4fb das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.

3.7. Kündigung wegen Änderungen der AGBs

Erfolgen Änderungen der AGBs (siehe 14.3.) zu Ungunsten des Verein, kann der Verein das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.

3.8. Kündigung wegen Änderung von Entgelten

Preisänderungen werden mit einer Frist von 6 Wochen nach Mitteilung durch 4fb wirksam.
Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vereins mit einer Frist von 4 Wochen mit Wirkung zum Eintritt der Preisänderung.
Zu dieser außerordentlichen Kündigung ist der Verein nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten – ermittelt durch das Statistische Bundesamt Deutschland - nicht nur unerheblich übersteigt.

4. Leistungsumfang

4.1. Allgemeine Leistungsbeschreibung

Der Leistungsumfang der VLFW umfasst die Verwaltung der vereinseigenen Website in einem geschlossenen Bereich auf seiner Internetseite. Ein direkter Zugriff des Vereins auf den Quellcode des Systems bzw. eine Veränderung des selbigen direkt durch den Verein ist ausgeschlossen. Der Verein erhält keinen Zugang zum Verwaltungsbereich des Webhostings, keinen FTP Zugang zu seiner Internet Präsenz und keinen Zugang zum Content Management System.

4.2. Spezielle Leistungsbeschreibung

Der Leistungsumfang der VLFW ergibt sich aus der Beschreibung, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website www.vlfw-online.de veröffentlicht ist.

4.3. Bereitgestellte Inhalte, Programme und Daten

Die von der VLFW zugänglich gemachten Inhalte, Text- und Bildmaterialien sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der Verein kann solche zur Verfügung gestellten Materialien zur Gestaltung eigener Internet-Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses unter seiner, über die VLFW geführten, Internet-Adresse nutzen. Die sonstige Nutzung (insbesondere Vervielfältigung, Abgabe und Überlassung an Dritte) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch 4fb oder den jeweiligen Inhaber der Rechte gestattet. Ausgenommen davon sind die vom dlv übernommenen Pressemitteilungen und die Beispielartikel, die als Muster zur Erstellung der Website angeboten werden. Diese dürfen im Rahmen der Verbandsarbeit weiter genutzt werden.

4.4. Haftungsausschluss

Der Betreiber der VLFW haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Programmmodule nur im Rahmen der Haftungsregel nach Ziffer 11 (Haftungsbeschränkung). 4fb ist für Inhalte und Programmmodule, die nicht auf Servern der VLFW liegen, nicht verantwortlich und kann - unbeschadet der Ziffer 11 - keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.

4.5. Verfügbarkeit

In der Regel stehen die Dienste der VLFW an 7 Tagen in der Woche 24 Stunden zur Verfügung. Die Daten des Vereins werden auf den Servern von 4fb gespeichert. Die Verfügbarkeit dieser Server liegt bei 99%. Dies gilt nicht, wenn die mangelnde Verfügbarkeit sich aus planmäßigen Wartungsarbeiten ergibt, sofern diese nicht länger als 12 Stunden am Stück in einem Zeitraum von 6 Monaten in Anspruch nehmen.

Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von 4fb oder dessen Erfüllungshilfen liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), gestört wird. Der Nachweis dafür, dass der Ursprung der Störung nicht im Einflussbereich von 4fb liegt, obliegt 4fb.

4.6. Gewährleistungsanspruch

4fb leistet Gewähr für die Funktionen der VLFW, indem sie die VLFW unter anderem ganz oder teilweise kostenlos nachbessert. Sollte eine Nachbesserung innerhalb von 1 Monat nach schriftlicher Störungsmeldung per Mail durch den Verein nicht erfolgen, kann der Verein eine Herabsetzung der Vergütung oder wahlweise eine Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

4.7. Störungsbeseitigung

Sofern sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zulässigerweise etwas anderes ergibt, hat 4fb Störungen des Zuganges zur VLFW, soweit selbst zu verantworten, im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Verein ist verpflichtet, der VLFW erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).

4.8. Sperrung von Leistungen

Bei Verletzungen des Vertrages, der AGBs oder bei Missbrauch von zur Verfügung gestellten Diensten durch den Verein, behält sich 4fb eine vollständige oder teilweise Sperrung der Dienstleistungen vor. Insbesondere gilt dies, wenn 4fb vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen hat. Der Verein erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, welche 4fb zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen.

5. Entgelte

5.1. Nutzung / Abrechnung

Die Nutzung der Dienste der VLFW erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten gemäß Auftrag. Der Verein erhält in einem dreimonatigen Turnus eine Rechnung mit Auflistung der Leistungen. Die Rechnungsstellung erfolgt auf elektronischem Weg per PDF-Datei an die Administratorin der Website.

5.2. Änderungsvorbehalt

4fb behält sich eine Änderung der Entgelte vor. Dabei ist 4fb berechtigt, eine Anpassung an die  laufenden Kosten durchzuführen, und zwar in dem Umfang, in dem sich interne oder externe Kostenstrukturen verändert haben.

Abänderungen werden auf der Webseite im Vereinsbereich auf www.vlfw-online.de veröffentlicht und dem Verein mit einer Frist von 6 Wochen vor dem In-Kraft-Treten an seine hinterlegte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte (z.B. das Auslaufen der zeitlich befristeten Reduktion kombinierter Angebote) bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.

5.3. Entgelt-Entrichtung

Die Abrechnung der Setupgebühr und der laufenden Gebühren erfolgt über Bankeinzug. Dazu muss der Verein bei der Registrierung die Bankverbindung angeben und dem Einzug schriftlich zustimmen. Die Abrechnung erfolgt als Vorauszahlung in einem dreimonatigen Turnus. Der Verein erhält dazu eine Online-Rechnung. Bei einer Bestellung von optionalen Modulen werden diese bei der nächsten Rechnung berücksichtigt. Eventuelle Zusatzkosten (kostenpflichtige Wiederherstellung einer Site) werden ebenso berechnet. Bei einer Kündigung des Vertrags durch den Verein kann 4fb eine Bearbeitungsgebühr dem Verein berechnen. Diese Bearbeitungsgebühr orientiert sich an den Registrierungskosten der dem Vertragsverhältnis zugrundeliegenden Domains.

5.4. Relevanz

Der Verein ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn, der Verein hat dies nicht zu vertreten. Dem Verein obliegt der Nachweis, dass er dies nicht zu vertreten hat.

5.5. Sorgfaltspflicht

Der Verein verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner kann der Verein jederzeit zugeteilte Passwörter unmittelbar bei der ersten Anmeldung bei der VLFW abändern. Im Bedarfsfall kann der Betreiber der VLFW Vereinpasswörter neu generieren oder auch Zugänge sperren. Der Verein stellt 4fb von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

5.6. Änderungsvorbehalt bei Domain-Namen

Sollte die DENIC e.G. (zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen mit der Endung "de", im nachfolgenden kurz DENIC genannt) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell für Internetadressen (so genannte Domains) ändern, so ist 4fb berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Verein mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Verein ein Sonderkündigungsrecht zu.

5.7. Supportleistungen

Für die Administratorin der Website und ihre Stellvertreterin steht für die ersten sechs Monate nach Onlinegang der VLFW ein E-Mail Support von 4fb zur Verfügung. Innerhalb einer Reaktionszeit von einem Werktag werden die Anfragen beantwortet. 4fb gewährleistet, dass die Supportanfragen von qualifiziertem Personal bearbeitet werden und verpflichtet sich, die Inhalte der Anfragen und der Antworten in die FAQs einzupflegen.

Supportanfragen, die sich aus einer Mangelhaftigkeit des Systems, dessen Implementierung oder aus Fehlfunktionen, die in den Verantwortungsbereich von 4fb fallen, ergeben, sind grundsätzlich kostenfrei. Diese Anfragen können an eine zentrale E-Mail Adresse von 4fb gesendet werden. 4fb ist nicht verpflichtet, Anfragen zu beantworten, deren Inhalt nicht in der Mangelhaftigkeit des Systems begründet ist.

Ab dem sechsten Monat nach Onlinegang der VLFW richtet 4fb eine kostenpflichtige Hotline für den Support ein. Diese Hotline ist für die Vereine in der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr zu erreichen, die Tarife werden auf der Website www.vlfw-online.de veröffentlicht.

5.8. Zahlungsverzug

Für jede unberechtigte Rücklastschrift erhebt 4fb eine Bearbeitungsgebühr. Sperrt 4fb eine Internet-Präsenz berechtigt wegen Zahlungsverzuges, kann 4fb die Entsperrung von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr abhängig machen.

5.9. Zahlungsverpflichtungen bei Leistungssperrung

Sollte 4fb aus wichtigen Gründen eine Sperrung von Leistungen vornehmen, ist der Verein dennoch gegenüber 4fb leistungspflichtig. Der Verein hält 4fb von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei, die 4fb dadurch entstehen, dass der Verein  seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Auswahl der Inhalte der Internetpräsenz nicht nachgekommen ist.

6. Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung

6.1. Verfügbarkeit

4fb erteilt grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass 4fb hierauf Einfluss hat oder davon Kenntnis erlangt.

6.2. Anmeldeverfahren

Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, als deutsche "de"-Domain. Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Verein kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der bestellte Internet-Dienst von 4fb unter dem bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens 4fb ausgeschlossen.

6.3. Anmeldeverfahren bei Nicht-Verfügbarkeit

Sollten vom Verein gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird 4fb den Verein entsprechend informieren.

6.4. Anmeldeverfahren bei Verfügbarkeit

4fb führt die Anmeldung, bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Domaininhabers durch. Dabei wird 4fb als Nutzungsberechtigter der jeweiligen Domain ("owner-c") und als Weisungsberechtigter ("admin-c") und als ("tech-c") eingetragen. Die Eintragung der Nutzungsberechtigung von 4fb erfolgt aus rein technischen Gründen.

6.5. Richtlinien

4fb betreut während der Dauer des mit dem Verein geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DENIC (einsehbar unter www.denic.de). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind 4fb und der Verein bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.

6.6. Freigabe von Domain-Namen

Sollte der Verein bzw. der sonstige Nutzungsberechtigte die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird 4fb hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden.

6.7. Transfer von Domain-Namen

Es besteht bei einzelnen Diensten die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei der VLFW betreuen zu lassen (KK-Antrag). Dem Verein ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. Der Verein muss hierzu 4fb den vereinseitig unterschriebenen KK-Antrag per Fax zusenden. Das entsprechende Formular hierzu gibt es auf der Internetseite www.vlfw-online.de zum Download. 4fb wird in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen, kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Auch bei Ausbleiben dieser Freigabe ist der Verein gegenüber 4fb hierfür leistungspflichtig.

6.8. Domain-Namen-Regelung bei Kündigung

Endet das Vertragsverhältnis zwischen dem Verein und 4fb, ist 4fb berechtigt die Aufrechterhaltung der diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internetadressen (Domains) gegenüber der jeweils zuständigen Registrierungsstelle (z.B. DENIC) zu beenden, wenn der Verein auf Nachfrage per E-Mail nicht binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zugang erklärt, dass er die Domain weiternutzen will. In diesem Fall erteilt 4fb die nötigen Freigaben.

6.9. Namens- / Markenrechte Dritter

Der Verein versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Verein erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält sich 4fb vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren. 4fb versichert, dass die Registrierung und Konnektierung der von ihr zur Vermietung angebotenen Domainnamen nach bestem Wissen vorgenommen wurde. Dennoch obliegt es dem Verein vor Bestellung einer Domainnamenmiete nochmals zu überprüfen, ob keine Rechte Dritter verletzt werden.

7. Vereinseitige Inhalte

7.1. Impressumspflicht

Jeder Onlinedienst eines Vereins muss über eine Impressums- und eine Kontaktseite verfügen. Die Inhalte dieser beiden Seiten werden automatisch aus den in der VLFW hinterlegten Daten des Vereins befüllt. Der Verein ist dafür verantwortlich, dass diese Angaben vollständig und korrekt sind.

7.2. Haftungsausschluss

Der Verein stellt 4fb und die VLFW mit der Übermittlung der Webseiten oder anderer Dienste von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert ausdrücklich, kein Material zu übermitteln und kein Material Dritter einzublenden, auch in passwortgeschützten oder nur bestimmten Personenkreisen zugänglichen Bereichen, welches andere Personen oder Personengruppen in ihrer Ehre verletzt, verunglimpft oder beleidigt. Der Verein versichert ausdrücklich, keine Inhalte oder Daten zu veröffentlichen, auch in passwortgeschützten oder nur bestimmten Personenkreisen zugänglichen Bereichen, die gegen geltendes deutsches Recht verstoßen, pornografischen oder rechtsradikalen Inhalts sind oder sog. 'hacking' fördern. Dies gilt ebenso für das Zugänglichmachen solcher Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige interaktive Verbindungen, die der Verein auf Seiten Dritter setzt.

Auch durch auf seinen Webseiten eingeblendete Banner o.ä. darf der Verein nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Verein darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Verein durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. 4fb oder die VLFW ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt, alle Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. die Website oder andere Dienste abzuschalten.
Es ist ausdrücklich untersagt von den Servern der VLFW in irgendeiner Weise sogenannte 'Massen-E-Mails', 'Spam E-Mails' oder ähnliches zu versenden.
Der Verein versichert außerdem eventuell anfallende Gebühren, die durch die Veröffentlichung von Daten (z.B. Bilder aus kostenpflichtigen Bilddatenbanken) entstehen, der entsprechenden Organisation zu entrichten.

7.3. Eigenverantwortlichkeit aller Inhalte

Der Verein ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seinen Internet-Dienst produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch 4fb oder die VLFW findet nicht statt.

7.4. Verletzung von Rechten Dritter

4fb ist nicht zu Einzelfallprüfungen auf Rechtsverstöße verpflichtet. Werden Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben, ist 4fb berechtigt, den Zugriff auf Daten zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch eventuell nicht gegeben sein sollte. 4fb überprüft die Inhalte des Vereins nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Dies gilt ebenso bei einem möglichen Verstoß des Verein gegen Ziffer 7.2. Kann in einem solchen Fall der Verein beweisen, dass seine Inhalte unbedenklich sind, wird das Angebot wieder freigegeben. Sofern nicht offensichtlich vorsätzliche Verstöße gegen 7.2 vorliegen, findet diese Regelung keine Anwendung, wenn der  Verein auf Hinweis von 4fb die befangenen Inhalte unverzüglich aus seinem Angebot entfernt.

7.6. Sperrungskosten

Wird eine Sperrung wegen eines Verstoßes durch den Verein gegen geltendes Recht vorgenommen, trägt der Verein die Kosten für die Sperrung wie auch für die Entsperrung.

7.7. Datensicherung

Die im Rahmen der VLFW angebotenen Dienste werden einmal pro Tag gesichert und können auf Anfrage und gegen eine zusätzliche Gebühr wiederhergestellt werden. 4fb garantiert keine vollständige Wiederherstellung des Dienstes.

8. Datensicherheit, Online-Übertragungen

8.1. Sicherheit der Übertragungswege

Dem Verein ist bekannt, dass für alle Benutzer der VLFW im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Verein in Kauf.

8.2. Datenübermittlung

Diverse vereinspezifische Einstellungen der Internet-Dienste werden online festgelegt bzw. bestellt oder storniert. Die Übertragung solcher Daten erfolgt über das Internet ohne Gewähr von 4fb. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang bei 4fb gültig und werden bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende Verzögerungen, sofern sie technisch bedingt sind und außerhalb der Verantwortung von 4fb liegen,  stellen daher keinen Mangel dar.

9. Empfang und Versand von E-Mail-Nachrichten

9.1. E-Mails an den Verein

Der Verein erklärt sich damit einverstanden, dass 4fb an seine E-Mail-Adresse E-Mail-Nachrichten zur Information im Zusammenhang mit der VLFW  und im direkten Zusammenhang mit der laufenden Geschäftsbeziehung im zumutbaren Umfang zusenden kann. Eine Weitergabe der E-Mail Adressen der LandFrauenvereine durch 4fb an Dritte zum Zwecke der Werbung ist ausgeschlossen.

9.2. Missbrauch des E-Mail-Dienstes

Sollte 4fb oder der VLFW bekannt werden, dass der Verein E-Mail-Nachrichten unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet verschickt, behält sich 4fb oder die VLFW vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen ("Postings") von gewerblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets. Sollte 4fb oder die VLFW aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Verein dennoch gegenüber 4fb oder der VLFW leistungspflichtig.

10. Nutzungsrechte

10.1. Allgemein

Sämtliche in der VLFW abgelegten Dateien oder Gestaltungselemente wie Skripte, Entwürfe, Konzepte, Ideen, Seitengestaltungen, Grafiken, Logos, Schaltflächen, Symbole, Texte und/oder sonstige Werke, stehen im Verhältnis zum Verein im alleinigen Eigentum und/oder Verwertungsrecht der VLFW und dürfen ohne Einwilligung von 4fb oder der VLFW nicht benutzt werden. Der Verein erhält mit Vertragsschluss das einfache und sachlich auf seinen Geschäftsbetrieb beschränkte, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht, die VLFW während der Vertragslaufzeit im dafür vorgesehenen Umfang im Objektcode (ablauffähiger Programmcode) auf einem über das Internet (www) dem Verein zugänglichen Server der VLFW zu nutzen (Fernnutzung).

10.2. Nutzungsrecht-Übertragung

Nutzungsrechte an der VLFW und/oder den Gestaltungselementen werden nicht übertragen. Also ist das vollständige oder teilweise Herunterladen der Gestaltungselemente, Software oder von Softwarebestandteilen von dem Server auf den Rechner des Vereins oder auf andere Rechner oder das sonstige vollständige oder teilweise Vervielfältigen der VLFW dem Verein nicht gestattet. Der Verein hat keinen Anspruch auf Installation von Software des VLFW auf einem Rechner des Vereins und/oder Dritten. Der Verein hat keinen Anspruch auf Quell- und/oder Objektcode von Software bzw. Teilen hiervon und/oder Beschreibungen und/oder Dokumentationen mit Ausnahme der im für den Verein bestimmten Bereich online zur Verfügung gestellten Anwenderdokumentation.

10.3. Widerrufbarkeit

Für leihweise für den Gebrauch in der VLFW dem Verein zur Verfügung gestelltes Bild-, Grafik- und/oder Tonmaterial hat der Verein nur ein widerrufliches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht während der Vertragslaufzeit.

11. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche

11.1. Haftungsausschluss

Der Verein stellt 4fb von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Hinblick auf überlassene Daten frei, insbesondere wenn die Dienstleistung der VLFW nur in der Bereitstellung von Speicherplatz bzw. einer Internetpräsenz besteht. Für Störungen innerhalb des Internets kann 4fb keine Haftung übernehmen. Dem Verein ist bekannt, dass Speicherplatz-Accounts mit eigener Domain auf einem virtuellen Server nur mit Browsern angesprochen werden können, die den aktuellen HTTP-Spezifikationen entsprechen. Jegliche Haftung und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung, in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, von 4fb, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund und in welcher Höhe.

11.2. Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit

Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Unberührt bleibt auch eine leicht fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jeden Internetauftritt eines Vereins auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für zwei Jahre.

11.3. Haftungsausschluss für Übertragungswege

4fb haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von 4fb oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach Ziffer 11.1. und 11.2. besteht.

11.4. Sicherheitslücken

Bei Bekannt werden von Sicherheitslücken bemüht sich 4fb um umgehende Behebung. In der VLFW werden bekannte Schwachstellen umgehend per Mail angezeigt und durch eine möglichst zeitnahe Lösung behoben. Wenn bekannte schwerwiegende Sicherheitslücken der VLFW (wie z.B. unbefugter Zugriff auf das Gesamtsystem oder domainübergreifende Manipulation) nach einem Monat ohne triftigen Grund ungelöst bleiben, steht dem Verein ein außerordentliches Kündigungsrecht  mit einer Frist von zwei Wochen zu.

11.5. Schadensersatz gegenüber 4fb

Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von einem Jahr ab Kenntnis des schadensverursachenden Ereignisses. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem Verhalten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen von 4fb

11.7. Haftungsansprüche Dritter

Der Verein stellt 4fb und die VLFW von Haftungsansprüchen Dritter, die durch einen von dem Verein auf den Web-Servern der VLFW vorgenommene rechtswidrige Handlung entstehen, frei.

12. Datenschutz

Bezüglich der Datenschutzbestimmungen wird auf die separaten Datenschutzbestimmungen für die Virtuellen LandFrauenwelt hingewiesen.

13. Sonstiges

13.1. Erfüllungsgehilfen

Die VLFW vertreten durch 4fb ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Die VLFW ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Verein hierdurch keine Nachteile entstehen.

13.2. Vereinsmitteilungen

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnten Mitteilungen der VLFW an die Vereine sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdende Mitteilungen werden seitens der VLFW den Vereinen an ihre hinterlegte E-Mail-Adresse zugestellt. Mitteilungen gelten mit dem Eingang, jedoch spätestens mit der Veröffentlichung im geschlossenen Bereich und der damit hergestellten Verfügbarkeit als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Verein derartige Nachrichten tatsächlich abruft.

13.3. Änderungen der AGB

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Sinne von 14.2. veröffentlicht und dem Verein mindestens vier Wochen vor In-Kraft-Treten per E-Mail an seine hinterlegte E-Mail-Adresse unter optischer Hervorhebung der Änderungen mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Verein, kann der Verein das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.

13.4. Technischer Fortschritt

Die VLFW vertreten durch 4fb steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschrittes auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Verein hieraus keine Nachteile entstehen.

13.5. Änderungen der Geschäftsform

Ein Betreiberwechsel der VLFW begründet kein Sonderkündigungsrecht.

13.6. Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, Offenbach am Main.

13.7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist so durch eine wirksame zu ersetzen, dass sie dem ursprünglich Gewolltem möglichst nahe kommt.

Stand: 27.01.2009